Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Einleitung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Gesellschaft GIMP Sàrl (nachfolgend „GIMP“) gelten für alle Dienstleistungen und alle Produkte (nachfolgend „Produkte“), die von GIMP angeboten werden. Der Begriff „Kunde“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die in einer Geschäftsbeziehung mit GIMP steht.

2. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von GIMP angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Jeder Verkauf und jede Lieferung erfolgt ausschließlich gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GIMP. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen Bedingungen widersprechen oder von ihnen abweichen, werden nur anerkannt, wenn GIMP sie ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

Die gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf der Website www.garagepro.chveröffentlicht. Ein gedrucktes Exemplar kann auf Anfrage bei GIMP angefordert werden.

3. Leistungen von GIMP

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Gesellschaft GIMP Sàrl (nachfolgend „GIMP“) gelten für alle Dienstleistungen und alle Produkte (nachfolgend „Produkte“), die von GIMP angeboten werden. Der Begriff „Kunde“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die in einer Geschäftsbeziehung mit GIMP steht.

4. Gewährleistungsausschluss für Produktinformationen und Angaben zur Verfügbarkeit und zu Garantien

GIMP bemüht sich, möglichst genaue Informationen über die angebotenen Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen. Ein Teil dieser Informationen wird jedoch direkt von den Herstellern bereitgestellt und von GIMP klar und angemessen weitergegeben. Diese Informationen werden unverbindlich zur Verfügung gestellt und stellen in keinem Fall eine ausdrückliche Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen zu Produkten, Dienstleistungen, Garantien oder Garantiezeiten dar.

GIMP legt großen Wert auf die Richtigkeit der Angaben zur Verfügbarkeit, aber aufgrund externer Faktoren wie Produktions- oder Lieferproblemen oder Fehlbeständen kann es zu Verzögerungen kommen. Die Lieferfristen werden daher nur zur Orientierung angegeben und stellen keine vertragliche Verpflichtung dar. Sie können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.

Sollte eine Lieferung gänzlich unmöglich werden, insbesondere aufgrund einer Einstellung der Produktion oder der Nichtverfügbarkeit des Produkts beim Hersteller, behält sich GIMP das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung von GIMP auf die Rückerstattung der vom Kunden bereits gezahlten Beträge, ohne dass eine zusätzliche Entschädigung verlangt werden kann.

5. Preisangaben

Sofern nicht anders angegeben, sind alle auf unserer Website Garagepro.ch angegebenen Preise ohne Steuern (HT), d. h. ohne Mehrwertsteuer, und enthalten keine Versandkosten oder Montagekosten. Die bei telefonischen Bestellungen telefonisch mitgeteilten Preise sind ebenfalls ohne MwSt. angegeben, und die geltende MwSt. wird systematisch hinzugerechnet.

Die Preise beinhalten keine Transport-, Montage- oder sonstigen Zusatzleistungen, sofern nicht anders angegeben. Alle vom Kunden zusätzlich angeforderten Leistungen oder Dienste, wie z. B. Lieferung, Montage, Kalibrierung der Maschinen oder Entsorgung spezifischer Abfälle, können zusätzlich gemäß den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt werden.

6. Vertragsabschluss

Die auf dieser Website veröffentlichten Produkte, Dienstleistungen und Preise www.garagepro.ch sind als unverbindliche Angebote zu betrachten. Diese Angebote unterliegen jedoch auflösenden Bedingungen, wie z. B. Lieferunfähigkeit oder falsche Preisangaben (seitens des Herstellers oder von GIMP).

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine Bestellung über die Online-Website, im Geschäft, per Telefon oder per E-Mail aufgibt. Bei Online-Bestellungen wird der Eingang der Bestellung durch den Versand einer automatisch generierten Bestätigungs-E-Mail bestätigt. Diese E-Mail garantiert nicht, dass das Produkt verfügbar ist oder geliefert werden kann. Sie besagt lediglich, dass GIMP die Bestellung erhalten hat und der Vertrag unter dem Vorbehalt der Lieferunfähigkeit geschlossen wurde.

Wenn eine der genannten auflösenden Bedingungen eintritt (z. B. Unmöglichkeit der Lieferung), wird der Vertrag automatisch aufgelöst, ohne dass eine Handlung der Parteien erforderlich ist. Der Kunde wird über diese Auflösung informiert. Wenn das Produkt bereits geliefert wurde, geht das Eigentum an GIMP über und der Kunde ist verpflichtet, das Produkt zurückzugeben (GIMP verpflichtet sich, den gezahlten Preis zu erstatten). Wenn das Produkt noch nicht geliefert wurde, ist der Kunde weder zur Zahlung noch zur Annahme des Produkts verpflichtet. In diesen Fällen ist GIMP nicht verpflichtet, eine Ersatzlieferung zu leisten.

7. Montage

Vor jeder Montagearbeit muss die elektrische Installation des mit der Maschine verbundenen Schaltschranks im Voraus gemäß den elektrischen Spezifikationen der zu installierenden Maschine vorbereitet werden. Wenn der Kunde Fragen oder Zweifel bezüglich dieser Spezifikationen hat, steht GIMP zur Verfügung, um alle erforderlichen Informationen bereitzustellen.

Um die Montage zu erleichtern, muss der Kunde darauf achten, einen sauberen und leicht zugänglichen Arbeitsbereich vorzubereiten. Die Abmessungen des erforderlichen Platzes variieren je nach Maschine, müssen jedoch mindestens 1x der Größe eines LKW-Krans + 1x der Größe der Maschine + 2 Meter um den Montageort herum entsprechen. Wenn diese Bedingungen nicht eingehalten werden können, muss der Kunde GIMP SARL vor der Montage darüber informieren.

Der Kunde ist für die Konformität und Qualität der Platte, auf der die Maschine installiert wird, verantwortlich. Sie muss den Vorschriften des Herstellers entsprechen. Wenn der Kunde nicht über diese Informationen verfügt, muss er sich bei einem Ingenieur oder Architekten erkundigen. GIMP lehnt jede Verantwortung für Schäden ab, die auf Mängel der Schalung zurückzuführen sind. Ebenso übernimmt GIMP SARL keine Verantwortung für Schäden, die beim Durchbohren entstehen, insbesondere an Rohren, Schläuchen, Leitungen oder anderen technischen Elementen, die in die Platte eingegossen sind, oder bei Durchbohren durch eine darunterliegende Etage.

GIMP SARL ist nicht verantwortlich für die genaue Positionierung der Maschine im Raum. Es obliegt dem Kunden, die Abmessungen und die Fundamentpläne zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Maschine am gewünschten Ort installiert wird. Der Kunde muss daher den Standort im Voraus festlegen. Das unterschriebene Lieferdokument bestätigt die Annahme der Installation, einschließlich der Wahl des Standorts. Wenn der Kunde bei der Installation nicht anwesend sein kann, muss er den gewünschten Standort auf dem Boden markieren. GIMP lehnt jede Verantwortung für eine falsche Positionierung der Maschine ab, sobald sie befestigt wurde.

8. Zahlungsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich, die bestellten Produkte und Dienstleistungen mit einer der von GIMP bereitgestellten Zahlungsmethoden zu bezahlen. Die verfügbaren Zahlungsmethoden sowie die entsprechenden Bedingungen werden auf www.garagepro.chveröffentlicht. Die Produkte und Dienstleistungen müssen spätestens am Tag der Lieferung oder Inbetriebnahme bezahlt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. GIMP SARL behält sich das Recht vor, eine vorherige Zahlung, ganz oder teilweise, zu verlangen, insbesondere zur Bestätigung einer Bestellung oder bei Bestellungen spezifischer Produkte.

Die an den Kunden gelieferten Produkte bleiben Eigentum von GIMP, bis der Verkaufspreis vollständig bezahlt ist. Der Kunde räumt GIMP das Recht ein, eine Eigentumsvorbehaltsklausel gemäß Artikel 715 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Bei Nichtzahlung ist GIMP berechtigt, die gelieferten Produkte ohne weitere Verfahren im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zurückzunehmen.

9. Zahlungsverzug

Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, sei es teilweise oder vollständig, werden alle nicht bezahlten Beträge sofort fällig, unabhängig von ihrer Herkunft, und alle laufenden Lieferungen werden ausgesetzt. GIMP behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Diese Kündigung tritt acht Tage nach dem Versand einer unbeantworteten Zahlungsaufforderung automatisch und ohne Vorankündigung in Kraft.

Ab der dritten Mahnung kann GIMP Verwaltungsgebühren in Höhe von 50 CHF für die manuelle Bearbeitung der Mahnungen in Rechnung stellen. GIMP behält sich außerdem das Recht vor, unbezahlte Forderungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an ein Inkassounternehmen oder eine Wirtschaftsauskunftei abzutreten.

Bei Zahlungsverzug oder Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen oder wenn GIMP Umstände bekannt werden, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden beeinträchtigen, behält sich GIMP das Recht vor, den Rechnungsstatus auszusetzen und die dem Kunden gewährten Kreditbedingungen anzupassen, einschließlich der Forderung nach einer Vorauszahlung für zukünftige Bestellungen.

10. Kündigung und Vertragsauflösung

Gemäß Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle bei GIMP aufgegebenen Bestellungen bindend und der Kunde ist verpflichtet, die Leistung oder das bestellte Produkt in Empfang zu nehmen. Änderungen oder Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt sind in der Regel nicht möglich oder ziehen Verwaltungsgebühren nach sich. Diese Gebühren umfassen eine Verwaltungsentschädigung in Höhe von 20 % des Bestellbetrags oder mindestens 75 CHF sowie die Berücksichtigung des Wertverlusts der Produkte. GIMP behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob eine Stornierung nach der Bestellung möglich ist, und wenn dies der Fall ist, muss der Kunde die entsprechenden Verwaltungsgebühren übernehmen. Der Kunde kann ohne vorherige Zustimmung von GIMP keinen Anspruch auf eine Stornierung geltend machen.

Wenn der Kunde trotz seiner Empfangspflicht die Produkte nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung über die Verfügbarkeit nicht entgegennimmt, ist GIMP berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Verwaltungsgebühren gemäß Ziffer 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Rechnung zu stellen.

Bei Unmöglichkeit der Lieferung durch GIMP gemäß Ziffer 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag frühestens fünf Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin zu kündigen. Im Falle einer Stornierung aufgrund eines Lieferfehlers verpflichtet sich GIMP, die vom Kunden im Voraus gezahlten Beträge vollständig zu erstatten, ohne dass eine weitere Entschädigung verlangt werden kann.

11. Umtausch und Rückgabe

In der Regel sind Umtausch und Rückgabe der Produkte nicht möglich. Ein Umtausch oder eine Rückerstattung kann in Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Zustimmung von GIMP akzeptiert werden. Wenn ein Umtausch oder eine Rückgabe genehmigt wird, ist die Berechnungsgrundlage für die Preise immer auf den aktuellen Preis des Produkts am Tag der Rückgabe oder des Umtauschs beschränkt und nicht auf den ursprünglichen Kaufpreis.

Speziell für den Kunden bestellte Produkte sowie maßgeschneiderte Systeme sind von jeglicher Möglichkeit des Umtauschs oder der Rückgabe ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Mängel, die durch die gesetzliche Gewährleistung abgedeckt sind.

12. Lieferung

Die gelieferten oder entnommenen Produkte müssen vom Kunden unverzüglich auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit überprüft werden. Eventuelle sichtbare oder verdeckte Fehler oder Schäden müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Sendung, schriftlich an GIMP gemeldet werden. Um die Bearbeitung der Reklamation zu ermöglichen, muss das Produkt im gelieferten Zustand aufbewahrt werden und darf nicht in Betrieb genommen werden.

Bei Lieferung durch ein Transportunternehmen bestätigt der Kunde durch seine Unterschrift, dass die Lieferung äußerlich unversehrt ist, es sei denn, zum Zeitpunkt der Lieferung wurde eine Vorbehalt angemeldet. Wenn keine Vorbehalte geäußert wurden, kann GIMP nicht für sichtbare Transportschäden haftbar gemacht werden. Diese Bestimmung gilt nicht für versteckte Mängel, die unter bestimmten Bedingungen abgedeckt bleiben.

GIMP behält sich das Recht vor, zusätzliche Versandkosten für Ziele zu berechnen, die nicht direkt vom Spediteur beliefert werden können.

Die Lieferung durch einen Kurierdienst erfolgt bis zur Bordsteinkante außerhalb des Privatgrundstücks des Kunden. Auf Wunsch des Kunden kann GIMP innerhalb der Parzelle liefern. In diesem Fall trägt der Kunde alle Risiken für Schäden am Eigentum während der Lieferung.

Bei sehr schweren Maschinen muss der Kunde auf eigene Kosten einen Hubwagen oder ein anderes Hebemittel organisieren, das für das Abladen und gegebenenfalls für die Montage erforderlich ist.

Wenn der Zugang zum Lieferort schwierig ist, insbesondere wenn die Decke weniger als 3,5 Meter hoch und 3,5 Meter breit ist, oder wenn der Zugang abschüssig ist oder wenn ein anderes Hindernis den Zugang eines Kranwagens verhindert, muss der Kunde GIMP im Voraus informieren. Bei komplexen Zugangsbedingungen können zusätzliche Gebühren anfallen. Der Kunde kann auch aufgefordert werden, auf eigene Kosten eine geeignete Möglichkeit zum Herunterladen zu organisieren.

13. Rücksendung von Waren

Wenn der Kunde Waren an GIMP zurücksenden möchte, erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Kunden an den von GIMP angegebenen Rücksendeort. Die zurückgesendeten Produkte müssen mit sämtlichem Zubehör in ihrer Originalverpackung und angemessen verpackt werden, um Transportschäden zu vermeiden. Der Kunde ist für den Versand verantwortlich. Der Rücksendung muss eine detaillierte Beschreibung der Mängel sowie eine Kopie der Rechnung beiliegen.

Bei der Rücksendung eines Produkts mit einem Datenträger oder eines Produkts mit einem Datenrekorder können alle Daten verloren gehen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Daten vor dem Versand ordnungsgemäß zu sichern. GIMP lehnt jede Verantwortung für den Verlust von Daten während der Bearbeitung von Rücksendungen ab.

Rücksendungen ohne klar identifizierten Absender auf dem Paket werden für einen Zeitraum von 6 Monaten aufbewahrt. Wenn der Absender innerhalb dieser Frist keinen Kontakt herstellt, werden die Rücksendungen vernichtet oder beseitigt.

14. Service und Gewährleistung/gesetzliche Gewährleistung

Da GIMP die von ihr verkauften Produkte nicht selbst herstellt, hat sie keinen direkten Einfluss auf die Festigkeit oder Leistung der Produkte oder auf die Garantieleistungen der Hersteller.

Es gelten weiterhin die Garantiebedingungen und -laufzeiten der Hersteller. In der Regel beträgt die Garantiezeit für Privatkunden zwei Jahre und für Geschäftskunden ein Jahr.

Die Garantie deckt defekte Teile ab, schließt jedoch Porto- und Reisekosten, Arbeitskosten oder andere indirekte Kosten aus. Die Garantie gilt nicht für Verschleißteile wie Kautschukelemente, Schutzkunststoffe, PVC-Elemente, Dichtungselemente für Zylinder oder andere Komponenten, die einem normalen Verschleiß unterliegen.

Teile, deren Verschleiß auf mangelnde Wartung zurückzuführen ist, sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen, insbesondere bei Nicht-Austausch des Hydrauliköls, unzureichender Schmierung, Verwendung bei zu hohem Luftdruck oder absichtlicher Wasserstrahlreinigung von ungeschützten Elementen.

Die von GIMP durchgeführte Montage ist durch die Garantie abgedeckt, mit Ausnahme der Verschleißteile. Wenn die Montage vom Kunden durchgeführt wird, gilt die Garantie nur, wenn die Mängel nicht auf die Montage zurückzuführen sind.

Wenn die Garantie gilt, kann der Hersteller zwischen einer Reparatur, einem Austausch gegen ein gleichwertiges Produkt oder einer Entschädigung in Höhe des aktuellen Werts des Produkts wählen, ohne den ursprünglichen Kaufpreis zu überschreiten. Die Wahl des Rechtsmittels liegt immer beim Hersteller, und der Kunde kann keine andere Lösung verlangen.

Die Garantie deckt keine Schäden aufgrund von unsachgemäßer Handhabung oder mechanischer Beschädigungen wie Stürze, Schläge oder übermäßige Abnutzung sowie keine Mängel aufgrund nicht autorisierter Änderungen ab.

Wenn zusätzliche Kosten (z. B. für Reparaturen außerhalb der Garantie) vom Hersteller oder einem Servicepartner in Rechnung gestellt werden, gehen diese zu Lasten des Kunden. Darüber hinaus können GIMP oder der Hersteller bei Geräten, die keine Mängel aufweisen oder bei denen der Mangel nicht durch die Garantie abgedeckt ist, Kosten für die Überprüfung und den Versand in Rechnung stellen.

Ein Austausch oder eine Reparatur im Rahmen der Garantie verlängert die ursprüngliche Garantiedauer nicht.

GIMP kann nach eigenem Ermessen einen vorherigen Austausch des Produkts unter Garantie gewähren. Dieser Austausch ist an die Anerkennung der Garantie durch den Hersteller gebunden. Der Kunde erwirbt erst nach dieser Validierung das Eigentum an dem ausgetauschten Produkt.

Schließlich gelten auch die gesetzlichen Garantien, die in Artikel 197 des Schweizerischen Obligationenrechts vorgesehen sind. Der Verkäufer garantiert, dass das Produkt den versprochenen Eigenschaften entspricht und keine Mängel aufweist, die die vorgesehene Verwendung beeinträchtigen oder den Wert mindern würden.

15. Haftung

Schadensersatzansprüche gegen GIMP, sei es wegen Unmöglichkeit der Leistung, Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubter Handlung, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche Handlung oder eine grobe Fahrlässigkeit seitens GIMP oder seiner Erfüllungsgehilfen vor.

Darüber hinaus schließt GIMP jegliche Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden aus, die sich aus einer unsachgemäßen Nutzung der Leistungen oder deren Verlust ergeben könnten, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

16. Anwendbares Recht

Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten mit GIMP ist unter Vorbehalt der durch die Bundesgesetzgebung zwingend vorgesehenen Gerichtsstände Martigny. Dieser Vertrag unterliegt dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Januar 2014.